Bildungsurlaub

ist eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient.
Er wird oft auch Bildungsfreistellung genannt, um den Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden.

Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung bzw. Bildungszeit schafft den Freiraum, sich fünf Tage im Jahr der persönlichen Weiterbildung zu widmen. Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer*in (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung). Während bei der betrieblichen Fortbildung der Arbeitgeber weitestgehend die Inhalte bestimmt, können Arbeitnehmer*innen diese beim Bildungsurlaub und der Bildungszeit selbst auswählen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub gibt es in den meisten Bundesländern (Ausnahme: Bayern und Sachsen). Alle Arbeitnehmer*innen sowie auch Auszubildende in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Dazu zählen auch Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Nicht anspruchsberechtigt sind Beamte*innen, Richter*innen, Soldat*innen und Zivil-/Sozialdienstleistende. Für sie gelten die Sonderurlaubsverordnungen der einzelnen Länder. Für Beschäftigte, die weniger als fünf Tage in der Woche arbeiten (Teilzeit), ändert sich der Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend.

Bildungsurlaub kann erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses genommen werden.

Erkrankt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer während des Bildungsurlaubs oder kann wegen einer Erkrankung nicht antreten, wird die Zeit der Erkrankung nicht auf den Bildungsurlaub angerechnet. Dem Arbeitgeber (und meistens auch dem Bildungsurlaubsanbieter) muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

1. Seminar aussuchen

Suchen Sie sich ein Seminar aus, an dem Sie gerne teilnehmen möchten. Achten Sie darauf, dass das Seminar in Ihrem Bundesland anerkannt ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie gezielt beim Anbieter nach. Manchmal sind Seminare zunächst nur für ein Bundesland anerkannt, können aber bei entsprechender Nachfrage auch für andere Bundesländer beantragt werden. Suchen Sie sich frühzeitig ein Seminar aus, um sich zum Einen den Platz zu sichern, zum Anderen genug Zeit für die Beantragung bei Ihrem Arbeitgeber zu haben.

2. Antrag stellen

Sobald Ihre Anmeldung eingegangen ist, bekommen Sie die Unterlagen, die zur Beantragung des Bildungsurlaubs notwendig sind. In der Regel muss der Antrag beim Arbeitgeber vier Wochen vor Antritt des Bildungsurlaubs gestellt werden. Berücksichtigen Sie bei Terminwahl und Antragstellung aber die betrieblichen Gepflogenheiten.